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Satzung: Haus & Grund Boizenburg

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein der Haus- und Grundeigentümer Boizenburg e. V., nachfolgend Verein genannt, ist am 30.11.1992 gegründet worden. Er führt die Kurzbezeichnung „Haus & Grund Boizenburg e. V.“ und ist für Boizenburg und Umgebung zuständig. Er hat seinen Sitz in Boizenburg.
Das Kalenderjahr ist zugleich das Geschäftsjahr.

§ 2 Aufgaben des Vereins
Der Verein hat die Aufgabe, die Interessen der privaten Haus- und Grundeigentümer wahrzunehmen. Ihm obliegt es insbesondere, die Mitglieder über ihre Rechte und Pflichten zu unterrichten, und sie bei der Wahrnehmung ihrer Belange durch Beratung, Vorträge und andere geeignete Möglichkeiten zu unterstützen. Der Verein tritt als kompetenter Gesprächspartner gegenüber der Öffentlichkeit auf, um die Belange der Mitglieder zu vertreten. Der Verein bezweckt unter Ausschluss von Erwerbsinteressen die Wahrung der gemeinsamen Rechte und Pflichten des örtlichen Haus- und Grundbesitzes sowie die Förderung des Wohnungswesens. Ihm obliegt es namentlich, seine Mitglieder zu beraten und in jeder möglichen Weise zu unterstützen und auf Wunsch deren Hausverwaltung zu übernehmen.

§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglied können natürliche und juristische Personen werden, die Eigentum/ Miteigentum an einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück in oben genanntem Gebiet haben. Gleiches gilt für Personen, die eine Vollmacht des Eigentümers zur Verwaltung haben bzw.
Treuhänder sind.
2. Die Mitgliedschaft beginnt durch Beitrittserklärung.
3. Die Mitgliedschaft endet durch
    - Austritt: Dieser ist dem Vorstand bis zum 30. Juni des Kalenderjahres zu erklären.
    - Tod: Die Erben können durch Erklärung die Mitgliedschaft fortsetzen.
    - Ausschluss: Nach Anhörung des Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Der Ausschluss kann erfolgen wegen Nichterfüllung der Satzung, Nichtzahlung des Beitrages sowie wegen Schädigung des Ansehens des Vereins.
    - Streichung: Diese erfolgt bei Wegfall bei den zur Mitgliedschaft führenden Voraussetzungen. Die Streichung erfolgt nur auf Antrag.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Die Mitglieder sind berechtigt,
    - Rat und Auskunft in Wohnungs
    - und Grundstücksangelegenheiten einzuholen
    - Vereinsmitteilungen zu erhalten
    - an den Veranstaltungen des Vereins kostenfrei teilzunehmen
    - ihre Meinung zu äußern
    - an den Wahlen teilzunehmen, gewählt zu werden und selbst zu wählen
    - sich mit Vorschlägen, Hinweisen sowie Kritik an den Vorstand zu wenden.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet,
    - die Satzung anzuerkennen und einzuhalten
    - die demokratisch gefassten Beschlüsse zu akzeptieren und bei der Durchsetzung mitzuwirken
    - den Mitgliedsbeitrag zu Beginn des Kalenderjahres zu zahlen
    - den Vorstand in seiner Arbeit zu unterstützen.

§ 5 Sanktionen
Wer gegen die Satzung verstößt, wird zur Verantwortung gezogen.

§ 6 Beratungen und Veranstaltungen
Für alle Mitglieder sind Veranstaltungen und Beratungen kostenfrei. Nichtmitglieder können bei Veranstaltungen zur Unkostendeckung herangezogen werden. Über die Höhe befindet der Vorstand im Vorfeld. Die Einnahmen werden dem Verein zugeführt und dienen dem Aufbau bzw. Ausgestaltung der Veranstaltungen.

§ 7 Organisation des Vereins
1. Der Verein ist demokratisch organisiert, alle Leitungen mehrheitlich gewählt. Jedes Mitglied kann in jede Funktion gewählt werden.
2. Das höchste Organ des Vereins ist die Vollversammlung. Sie findet auf Einladung des Vorstandes, sonst jährlich einmal statt. Die Aufgaben der Vollversammlung sind:
    - Wahl des Vorstandes und der Revisionskommission
    - Entgegennahme und Bestätigung des Jahresberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung
    - Beitragsfragen
    - Satzungsänderungen
3. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Der Vorstand wird für 3 Jahre gewählt. Er bleibt bis zu Neuwahl im Amt. Er besteht aus:
    - dem Vorsitzenden
    - dem Stellvertreter
    - dem Kassenwart

Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn mind. 50 % der Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Verein wird nach außen durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter vertreten. Der Vorstand kann Kommissionen berufen. Sie sind Arbeitsgremien.

§ 8 Revisionskommission
Die Revisionskommission ist das Kontrollorgan des Vereins. Sie wird durch die Vollversammlung gewählt. Sie kontrolliert den Vorstand auf Einhaltung der Satzung und die Verwendung der Finanzmittel. Sie besteht aus dem Vorsitzenden und einem Beisitzer.

§ 9 Mitgliederversammlungen und Abstimmungsmodus
1. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen:
    - im Vereinsinteresse
    - wenn 5 % der Mitglieder (mind. 20 Mitglieder) es verlangen.
2. Die Mitgliederversammlung ist mit zweiwöchiger Ladungsfrist einzuberufen. Die Einladung erfolgt über die Verbandszeitung bzw. über die Tagespresse.
3. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme. Es gelten nur Ja/Nein
    - Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
4. Wahlen erfolgen nur durch offene Abstimmung, auf Antrag von 25 % der Mitglieder durch Stimmzettel. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit erhält, andernfalls erfolgt eine Stichwahl. Hier ist eine einfache Mehrheit ausreichend.
5. Jedes Mitglied kann sich durch ein Mitglied vertreten lassen. Hierzu ist eine Vollmacht erforderlich.
6. Die Revisionskommission kann die Mitgliederversammlung einberufen.

§ 10 Satzungsänderungen
Die Satzungsänderung bedarf der Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen der Vollversammlung.

§ 11 Auflösung des Vereins
Der Verein kann nur durch eine Vollversammlung aufgelöst werden. Zur Beschlussfähigkeit müssen 75 % der Mitglieder anwesend sein. Sollte dies nicht der Fall sein, wird eine zweite Vollversammlung anberaumt. Diese kann am selben Tag stattfinden. Hier entscheiden dann die anwesenden Mitglieder. Der Beschluss muss durch einfache Mehrheit von 75 % gefasst werden.

Boizenburg, den 30.11.1992
Die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hagenow ist unter der Nr. 222 am 28.04.1994 erfolgt.
1. Änderung am 01.03.2007 in § 6, Verallgemeinerung der Unkostenfestlegung
2. Änderung am 01.03.2007 in § 7, Abs. 3, Verlängerung der Wahlperiode von 2 auf 3 Jahre.

 

Unter dem folgendem Link erhalten Sie unsere Satzung im PDF-Format: Satzung von Haus & Grund Boizenburg e.V.

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